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Excel-Tabellenprogramm zur Berechnung des Ehegattenunterhalts/Kindesunterhalts
ab 6.1.2010 mit neuer Düsseldorfer Tabelle 2010 (gültig ab 01.01.2010)

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Die Unterhaltsberechnungen erfolgen nach Vorgabe: >Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) vom 01.01.2008<
 
Eingabefeld
 
Ergebnisfeld
 
Unterhalt
Die Tabelle besteht aus farblich gekennzeichneten Feldern. Nur die gelben Felder lassen in der Exceldatei eine Eingabe zu (NICHT HIER!). Alle anderen Felder sind schreibgeschützt. Zwischenergebnisse stehen in den grauen Feldern, das Endergebnis im orangen Feld.
 
Vereinfachte Berechnungen nach Vorgabe: Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) vom 01.07.2005
 
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Ehemann) EURO (€)
   
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld / 12 (DMN)  
Mietwert der eigenen Wohnung (wenn selbst genutzt)  
Sonstige Einnahmen (Steuererstattungen, Pflegegeld, Zinsen) dividiert durch 12 Monate  
   
bei Berufstätigen 5% von DMN  
den gezahlten Kindesunterhalt  
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.  
Zins- und Tilgung von Berücksichtigungsfähigen Schulden (Haus)  
Sonstige Belastungen (Versicherungen)  
bereinigtes Einkommen (BE)  
90% des BE = unterhaltsrelevante Einkommen URE  
 
Hier erfolgt die Eingabe und Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Ehemannes
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Ehefrau) EURO (€)
 
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld / 12 (DMN)  
Mietwert der eigenen Wohnung (wenn selbst genutzt)  
Sonstige Einnahmen (Steuererstattungen, Pflegegeld, Zinsen) dividiert durch 12 Monate  
 
bei Berufstätigen 5% von DMN  
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.  
Zins- und Tilgung von Berücksichtigungsfähigen Schulden (Haus)  
Sonstige Belastungen (Versicherungen)  
bereinigtes Einkommen (BE)  
90% des BE = unterhaltsrelevante Einkommen URE  
Hier erfolgt die Eingabe und Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens der Ehefrau
Ehegattenunterhalt (Doppelverdiener) EURO (€)
URE Ehemann  
URE Ehefrau  
Berechnung des Ehegattenunterhalts  
 
Berechnung des Ehegatennunterhalts
Berechnung des Kindesunterhalt EURO (€)
Anzahl Kinder von 0 - 5 Jahre
 
Anzahl Kinder von 6 - 11 Jahre
 
Anzahl Kinder von 12 - 17 Jahre
 
Anzahl Kinder ab 18 Jahre
 
 
Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschl. Url.- und Weihnachtsgeld, sonstigen Einnahmen / 12  
 
bei Berufstätigen 5% von DMN  
Beiträge für priv. Krankenkasse, Pflegeversicherung, etc.  
 
Es bleibt das anrechenbare Einkommen  
 
Eingabe der Anzahl der Kinder

 
 

 
 

Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kindesunterhalt nach der >Düsseldorfer Tabelle<
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Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (nach anrechenbarem Einkommen) EURO (€)
 - Hälfte des Kindergeldes falls Ehefrau gesamtes Kindergeld erhält  (siehe Tabelle Kindergeldanrechnung)  
Kindesunterhalt (unter Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrages)  
Ehegattenunterhalt  
Summe Unterhalt in EURO (€)  
 
Ermittlung der Unterhaltszahlungen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Mangelfall!
Eingabe von Kindergeldzahlungen
 
Berechnung des Gesamtunterhalts

 
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